SAN Vet

LM-TECH

Lebens- und Futtermittelsicherheit

Basis für den Markterfolg eines Lebensmittels ist die Qualität, die maßgeblich von der Beschaffenheit der Rohstoffe und Kontrollen im Produktions- und Verarbeitungsprozess abhängt. Um den Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher gerecht zu werden und die notwendigen Kontrollen abzudecken, benötigen die herstellenden Betriebe und der Handel ein qualifiziertes, funktionierendes Qualitätsmanagementsystem, kompetente Beratung und zuverlässige Hilfestellung im Unternehmen.

Wir sind als gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor und mit ausgebildetem Fachpersonal Ihr zuverlässiger Partner für chemisch-physikalische und mikrobiologische Laboruntersuchungen von Lebens- und Futtermitteln, betriebliche Hygiene-Kontrollen, Überprüfungen von Qualitätsmanagementsystemen, Absicherung der Verkehrsfähigkeiten Ihrer Produkte und Beratung bei der lebensmittelrechtlich einwandfreien Deklaration. Mit modernster Ausstattung stehen wir Ihnen auch bei Nachweisen zu gentechnisch veränderten Organismen, Tierarten und Allergenen zur Verfügung.

Weiterhin sind wir ein amtlich zugelassenes Trinkwasseruntersuchungslabor sowie bestellte Stelle gemäß Trinkwasserverordnung. Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die Probenahme durch geschulte, in unser Qualitätssicherungssystem integrierte Probenehmer und die Untersuchung von Wasserproben nach den Methoden der Trinkwasserverordnung sowie nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.

In Kürze finden Sie alle Informationen zur Lebens- und Futtermittelsicherheit auf der Webseite der SAN LM-Tech.

Ansprechpartner

Dennis Groß
Standortleitung, Biomediziner
0 44 73 / 94 38 - 535
0152 / 28036700
dennis.gross@san-group.com
Dr. Daniel Dietrichs
Mikrobiologe, Gegenprobensachverständiger
0 44 73 / 94 38 - 785
0172 / 5602434
daniel.dietrichs@san-group.com
Sina Christin Bohlmann
Staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin, Gegenprobensachverständige
0 44 73 / 94 38 - 26
0160 / 4774470
sina.bohlmann@san-group.com
Ralf Nick
Staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
0 44 73 / 94 38 - 793
ralf.nick@san-group.com
Daniela Bohmann
Staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin
0 44 73 / 94 38 - 565
0151 / 28399004
daniela.bohmann@san-group.com
Brigitte Lüttigmann
Koordination akkreditierter Trinkwasserprobenahme
0 44 73 / 94 38 - 721
probenahme@anicon.eu

Labordatenbank LM-Tech

Registrierte Nutzer können hier ausführliche Informationen bezüglich ihrer Aufträge abrufen.

Registrierungswünsche nehmen wir unter lmtech-de@san-group.com entgegen.

Qualitätsmanagement & Beratung

Wir helfen Ihnen bei der Verbesserung der Qualität Ihrer Prozesse.

Das betriebsinterne Qualitätsmanagement sichert einen hohen Standard bei der Erzeugung von Lebensmitteln. Die Qualität der Produktion kann während des Herstellungsprozesses durchgehend überprüft werden. Ein effizientes Qualitätsmanagementsystem ist die Basis für die Herstellung qualitativ hochwertiger Erzeugnisse unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Beratung

Zu Laborbefunden gehört auch eine Erläuterung der Ergebnisse. Sollte über eine verständliche Interpretation von Einzelbefunden hinaus noch Beratungsbedarf bestehen, stehen wir selbstverständlich telefonisch oder persönlich – auch vor Ort – zu Ihrer Verfügung.

Unser umfassendes Beratungsangebot für Lebensmittelbetriebe aller Art unterstützt Sie in Ihrer Tätigkeit durch professionelle Dienstleistungen und Kompetenzen. Insbesondere geht es um:

Verkehrsbezeichnungen

Überprüfung von Verpackungen und Etiketten/Deklarationen entsprechend den gültigen Kennzeichnungsverordnungen (z.B. auch hinsichtlich Health-Claims-Verordnung)

Nährwertkennzeichnungen

Bewertungen hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte und Erstellung von Verkehrsfähigkeitsgutachten

Betreuung bei Beanstandungen von Behörden Zurückgelassene Proben

Nach §43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch muss bei einer amtlichen Probenahme ein Teil der Probe - sofern der Hersteller nicht darauf verzichtet - zurückgelassen werden. Diese amtliche Gegenprobe darf nur von amtlich zugelassenen Gegenprobensachverständigen geöffnet und untersucht werdenMit zwei Gegenprobensachverständigen im Haus können wir Ihnen auch in diesen Fällen sachkundig zur Seite stehen.

Zulassungen

  • Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4, Trinkwasserverordnung 2011
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz
  • QS-Zertifizierung Futtermittel Salmonellen
  • Zulassung von Sachverständigen zur Untersuchung von Gegenproben nach § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch