Mikrobiologische Prüfungen

Der Garant für Ihre hygienisch einwandfreien Produkte

Die mikrobiologischen Prüfungen von Lebensmitteln und Trinkwasser erfolgen nach den Amtlichen Untersuchungsmethoden gemäß § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. der Trinkwasserverordnung. Grundlagen für den Parameterumfang sind u.a. die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) bzw. die Trinkwasserverordnung.

Lebens-/Futtermittel

Mikrobiologische Prüfungen von Lebens-/Futtermitteln sind der Garant für eine einwandfreie hygienische Produktbeschaffenheit. Modernste Verfahren wie MALDI-TOF (MS) erlauben eine schnelle und sichere Identifikation von Mikroorganismen.

Betriebliche Hygiene-Kontrolle

Im betrieblichen Umfeld dienen Hygiene-Kontrollen wie die Beprobung von Oberflächen und Luft als sinnvolle Ergänzung interner qualitätssichernder Maßnahmen (HACCP).

Wasser

Die Qualität von Trinkwasser muss in Deutschland den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und somit frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Für Tränkwasser gibt es gegenwärtig keine detaillierten rechtlichen Anforderungen sondern lediglich allgemein formulierte Sicherheitsanforderungen bzw. Orientierungswerte für die Eignung von Tränkwasser.