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Lebens- und Futtermittelsicherheit


Lebensmittelqualität = Rohstoffsicherheit + Produktionskontrolle

Basis für den Markterfolg eines Lebensmittels ist die Qualität, die maßgeblich von der Beschaffenheit der Rohstoffe und Kontrollen im Produktions- und Verarbeitungsprozess abhängt. Um den Anforderungen des Gesetzgebers und der Verbraucher gerecht zu werden und die notwendigen Kontrollen abzudecken, benötigen die herstellenden Betriebe und der Handel ein qualifiziertes, funktionierendes Qualitätsmanagementsystem, kompetente Beratung und zuverlässige Hilfestellung im Unternehmen. 

Die AniCon Labor GmbH ist als gemäß der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Labor und mit ausgebildetem Fachpersonal Ihr zuverlässiger Partner für chemisch-physikalische und mikrobiologische Laboruntersuchungen von Lebens- und Futtermitteln, betriebliche Hygiene-Kontrollen, Überprüfungen von Qualitätsmanagementsystemen, Absicherung der Verkehrsfähigkeiten Ihrer Produkte und Beratung bei der lebensmittelrechtlich einwandfreien Deklaration. Mit modernster Ausstattung stehen wir Ihnen auch bei Nachweisen zu gentechnisch veränderten Organismen, Tierarten und Allergenen zur Verfügung.

Weiterhin sind wir ein amtlich zugelassenes Trinkwasseruntersuchungslabor sowie bestellte Stelle gemäß Trinkwasserverordnung. Unser Dienstleistungsspektrum umfasst die Probenahme durch geschulte, in unser Qualitätssicherungssystem integrierte Probenehmer und die Untersuchung von Wasserproben nach den Methoden der Trinkwasserverordnung sowie nach der Mineral- und Tafelwasser-Verordnung.

Ansprechpartner für Lebens- und Futtermittelsicherheit

Dr. Daniel Dietrichs
Mikrobiologe, Gegenprobensachverständiger
0 44 73 / 94 38 - 785
0172 / 5602434
daniel.dietrichs@san-group.com
Sina Christin Bohlmann
Staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin, Gegenprobensachverständige
0 44 73 / 94 38 - 26
0160 / 4774470
sina.bohlmann@san-group.com
Ralf Nick
Staatl. gepr. Lebensmittelchemiker
0 44 73 / 94 38 - 793
ralf.nick@san-group.com
Daniela Bohmann
Staatl. gepr. Lebensmittelchemikerin
0 44 73 / 94 38 - 565
0151 / 28399004
daniela.bohmann@san-group.com
Dennis Groß
Standortleitung, Biomediziner
0 44 73 / 94 38 - 535
0152 / 28036700
dennis.gross@san-group.com
Brigitte Lüttigmann
Koordination akkreditierter Trinkwasserprobenahme
0 44 73 / 94 38 - 721
probenahme@anicon.eu

Mikrobiologische Prüfungen

Der Garant für Ihre hygienisch einwandfreien Produkte

Die mikrobiologischen Prüfungen von Lebensmitteln und Trinkwasser erfolgen nach den Amtlichen Untersuchungsmethoden gemäß § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bzw. der Trinkwasserverordnung. Grundlagen für den Parameterumfang sind u.a. die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel, Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM) bzw. die Trinkwasserverordnung.

Lebens-/Futtermittel

Mikrobiologische Prüfungen von Lebens-/Futtermitteln sind der Garant für eine einwandfreie hygienische Produktbeschaffenheit. Modernste Verfahren wie MALDI-TOF (MS) erlauben eine schnelle und sichere Identifikation von Mikroorganismen.

Betriebliche Hygiene-Kontrolle

Im betrieblichen Umfeld dienen Hygiene-Kontrollen wie die Beprobung von Oberflächen und Luft als sinnvolle Ergänzung interner qualitätssichernder Maßnahmen (HACCP).

Wasser

Die Qualität von Trinkwasser muss in Deutschland den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen und somit frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Für Tränkwasser gibt es gegenwärtig keine detaillierten rechtlichen Anforderungen sondern lediglich allgemein formulierte Sicherheitsanforderungen bzw. Orientierungswerte für die Eignung von Tränkwasser.

Molekularbiologische / Immunologische Prüfungen

Moderne Verfahren für die Sicherheit Ihrer Produkte

Neben den „klassischen“ kulturellen Methoden bieten wir auch umfangreiche molekularbiologische und immunologische Untersuchungen an. Hierbei werden Bereiche des Erbmaterials DNA durch die Verwendung spezifischer Primer im Zuge der sog. Polymerasekettenreaktion (PCR) bzw. charakteristische antigene Determinanten von Proteinen durch die Verwendung spezifischer Antikörper mittels Enzymimmunoassay (EIA) detektiert.

Pathogene Keime

Für schnellere spezifische Anforderungen stehen unterschiedliche „Schnellmethoden“ zur Verfügung. Der Nachweis lebender pathogener Keime kann mittels PCR bei entsprechender Koordination i.a. innerhalb von ca. 18-28 h erfolgen.

Tierarten

Aus qualitätsrelevanten oder ethnischen Gründen (z.B. Halal-Produkte) sind Bestandteile, Verunreinigungen oder Verschleppungen bestimmter Tierarten oft nicht erwünscht. Mittels PCR untersuchen wir Ihre Proben auf die Anwesenheit von Rind, Schwein, Pute, Huhn und Pferd.

Allergene

Gemäß der Verordnung (EU) 1169/2011 müssen Allergene, wenn diese als Zutat in Lebensmitteln enthalten sind, auf der Verpackung gekennzeichnet werden (auch bei unverpackter Ware besteht eine Informationspflicht). Der Nachweis erfolgt mittels PCR und/oder EIA.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

Auf Basis der Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und (EG) 1830/2003 müssen mit wenigen Ausnahmen alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten, gekennzeichnet und rückverfolgbar sein. Der Nachweis erfolgt mittels PCR. Wir sind ein beim „Verband Lebensmittel Ohne Gentechnik e.V.“ (VLOG) gelistetes Labor.

Chemische Prüfungen

Sichere Überprüfung der Zusammensetzung Ihrer Produkte

Im Bereich der chemischen Analytik werden Lebensmittel und Trinkwasser routinemäßig auf ihre Zusammensetzung hin untersucht.

Nährwert-Analyse

Gemäß der Verordnung (EU) 1169/2011 müssen auf verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln ab 13.12.2016 die Nährwertangaben der „Big 7“in tabellarischer Form aufgebracht sein. Unter Big 7 sind die Angaben zur Energie, zu der Menge an Fett, den gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zuckern, Eiweiß und Salz zu verstehen

Unser Labor ist auch in diesem Bereich unterstützend für Sie tätig. Wir führen alle Untersuchungen im hauseigenen Chemielabor durch.

Bestimmung von Inhalts- und Zusatzstoffen

Weitere Bestimmungen z.B. von Ethanol, Lactose, Calcium, Phosphat und Stärke zur Produktcharakterisierung und Einstufung gehören zu unserem Standardrepertoire.

Weitere Parameter:

Zur Beurteilung von Fleisch- und Wurstprodukten gemäß den Leitsätzen für Fleisch und Fleischwaren des dt. Lebensmittelbuchs ist die BEFFE-Analytik ein weiteres Kerngeschäft unseres Labores. Zur Fett- und Speiseölbeurteilung sind unter anderem die Peroxidzahl und die Sensorische Beurteilung ein wichtiges analytisches Instrument. Auf Anfrage können wir auch in weiteren Fragestellungen helfen.

Trink- und Tränkewasseruntersuchungen:

Neben der schon beschriebenen mikrobiologischen Analytik ist auch die chemische Trinkwasseranalytik ein wichtiger Bestandteil zur Beurteilung der Güte von Trinkwasser. pH-Wert, Härte, Ammonium, Nitrit, Nitrat, Eisen, Mangan und Oxidierbarkeit sind beispielhafte Parameter der Trinkwasserverordnung. Im Tränkewasserbereich sind es hauptsächlich Eisen, pH-Wert, Salz, Nitrat, Nitrit, Ammonium, KMnO4-Verbrauch, Leitfähigkeit, Phosphat, Sulfat, Chlorid, die zur Beurteilung herangezogen werden.

Histologie

Damit in Ihren Produkten das drin ist, was drin sein darf.

Die Leitsätze für des Deutschen Lebensmittelbuches regeln die Zutaten von Fleisch und Fleischerzeugnissen. Die Übereinstimmung mit den dort genannten Vorgaben können u.a. durch eine histologische Untersuchung überprüft werden.

Nachweis von Knochenpartikeln in Verarbeitungsfleisch und Fleischerzeugnissen

Um Verarbeitungsfleisch und Fleischerzeugnisse hinsichtlich ihrer Qualität beurteilen zu können, ist der histologische Nachweis von Knochenpartikeln ein wichtiger Parameter. Hierdurch kann z.B. der Einsatz von Separatorenfleisch ausgeschlossen oder nachgewiesen werden.

Für die Untersuchung werden Fleischerzeugnisse und Wurstwaren aufbereitet und in mikroskopisch dünne Scheiben geschnitten. Diese werden dann gefärbt und unter dem Mikroskop ausgewertet.

Labordatenbank

Registrierte Nutzer können hier ausführliche Informationen bezüglich ihrer Aufträge abrufen.

Registrierungswünsche nehmen wir unter info@anicon.eu entgegen.

Qualitätsmanagement & Beratung

Wir helfen Ihnen bei der Verbesserung der Qualität Ihrer Prozesse.

Das betriebsinterne Qualitätsmanagement sichert einen hohen Standard bei der Erzeugung von Lebensmitteln. Die Qualität der Produktion kann während des Herstellungsprozesses durchgehend überprüft werden. Ein effizientes Qualitätsmanagementsystem ist die Basis für die Herstellung qualitativ hochwertiger Erzeugnisse unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Beratung

Zu Laborbefunden gehört auch eine Erläuterung der Ergebnisse. Sollte über eine verständliche Interpretation von Einzelbefunden hinaus noch Beratungsbedarf bestehen, stehen wir selbstverständlich telefonisch oder persönlich – auch vor Ort – zu Ihrer Verfügung.

Unser umfassendes Beratungsangebot für Lebensmittelbetriebe aller Art unterstützt Sie in Ihrer Tätigkeit durch professionelle Dienstleistungen und Kompetenzen. Insbesondere geht es um:

Verkehrsbezeichnungen

Überprüfung von Verpackungen und Etiketten/Deklarationen entsprechend den gültigen Kennzeichnungsverordnungen (z.B. auch hinsichtlich Health-Claims-Verordnung)

Nährwertkennzeichnungen

Bewertungen hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit Ihrer Produkte und Erstellung von Verkehrsfähigkeitsgutachten

Betreuung bei Beanstandungen von Behörden Zurückgelassene Proben

Nach §43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch muss bei einer amtlichen Probenahme ein Teil der Probe - sofern der Hersteller nicht darauf verzichtet - zurückgelassen werden. Diese amtliche Gegenprobe darf nur von amtlich zugelassenen Gegenprobensachverständigen geöffnet und untersucht werdenMit zwei Gegenprobensachverständigen im Haus können wir Ihnen auch in diesen Fällen sachkundig zur Seite stehen.

Zulassungen

  • Zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle nach § 15 Abs. 4, Trinkwasserverordnung 2011
  • Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 Infektionsschutzgesetz
  • QS-Zertifizierung Futtermittel Salmonellen
  • Zulassung von Sachverständigen zur Untersuchung von Gegenproben nach § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch